Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deep Wave Audio – Dominic Leutz
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Deep Wave Audio – Dominic Leutz (im Folgenden „Auftragnehmer“) übernommenen Aufträge im Bereich Sound Design, Audio Branding, Komposition, Audioproduktion, Mixing & Editing.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
„Audiowerke“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Audioinhalte – unabhängig von der Form oder dem Medium – einschließlich Kompositionen, Sound-Designs, Musik- & Sprachaufnahmen, Mischungen, Masterings, Soundscapes sowie alle digitalen Dateien, auf physischen oder virtuellen Datenträgern gespeicherten Formate und Online-Bereitstellungen.
2. Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website gestellt werden.
Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot ab.
Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der Anfrage ein verbindliches Angebot (schriftlich oder per E-Mail), gültig für zehn Werktage.
Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Erst mit dieser Annahme kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist an, bedarf es einer erneuten Bestätigung des Auftragnehmers.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Produktion erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Briefing, Stil- und Formatvorgaben, Logos, Videos, Skripte, Texte, Referenzmaterialien).
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle bereitgestellten Inhalte (z. B. Sprachaufnahmen, Musikzitate, Samples) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte eingeholt wurden.
Der Auftragnehmer arbeitet mit einem eigenen künstlerischen Gestaltungsspielraum. Reklamationen hinsichtlich stilistischer Entscheidungen sind ausgeschlossen, sofern diese im vereinbarten Rahmen liegen.
Änderungswünsche nach Fertigstellung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Der Auftraggeber trägt das Risiko für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen.
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich oder durch geeignete Subunternehmer, sofern der Auftraggeber dem zustimmt.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich in gängigen Audioformaten (z. B. WAV, AIFF, MP3) und Sampling-Raten (44,1kHz/48,0kHz/96,0kHz). Projekt- oder Session-Dateien (z. B. DAW-Projekte) werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben.
Liefertermine werden individuell vereinbart.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das beauftragte Werk in der vereinbarten Qualität und im festgelegten Leistungsumfang zu erstellen.
4a. Revisionen
Im vereinbarten Honorar sind bis zu zwei Revisionen enthalten, die der Feinabstimmung innerhalb des bestehenden Projektrahmens dienen. Revisionen umfassen geringfügige Anpassungen wie Änderungen in Lautstärke, Timing, Mix-Balance oder den Austausch einzelner Elemente.
Änderungen, die eine grundlegende Neuausrichtung des Projekts darstellen (z. B. neue Kompositionen, Stilwechsel oder ein veränderter Projektumfang), gelten nicht als Revision, sondern als gesondert zu vergütende Zusatzleistung.
Weitere Revisionen über die vereinbarte Anzahl hinaus sind gesondert zu vergüten und werden nach Zeitaufwand oder in zuvor vereinbarter Pauschale berechnet.
5. Vergütung und Auslagen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot genannten Preis und umfasst die vereinbarten Leistungen.
Mit Vertragsunterzeichnung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Diese ist nicht erstattungsfähig.
Der Restbetrag wird nach Lieferung der finalen Audiofiles und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.
Zusatzleistungen (z. B. weitere Revisionen, zusätzliche Musikstücke, alternative Versionen, Lizenzkosten für Drittsounds) werden gesondert berechnet.
Reisekosten (z. B. für Vor-Ort-Aufnahmen) werden nach Absprache zusätzlich berechnet.
Materialkosten, Lizenzen, Porto und sonstige Auslagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Auftragsänderungen, Erweiterungen und Kündigung
Kündigt der Auftraggeber, sind bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen zu vergüten.
Bei Kündigung weniger als 30 Tage vor vereinbartem Liefertermin sind 50 % des Honorars fällig; bei weniger als 10 Tagen 80 %.
Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, fehlende Mitwirkung), behält er den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.
Kann der Auftragnehmer den Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit nicht ausführen, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und unterstützt nach Möglichkeit bei der Suche eines Ersatzdienstleisters.
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Audiowerke im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Bearbeitung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Sofern nicht anders vereinbart, behält der Auftragnehmer das Recht, die erstellten Werke für Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Showreels) zu nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen.
GEMA-pflichtige Werke oder andere lizenzierten Inhalte werden entsprechend gekennzeichnet; die Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
Eine Abtretung von Ansprüchen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10. Textform
Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß DSGVO. Die Datenschutzerklärung ist unter [Deep Wave Audio – Link zur Datenschutzerklärung] einsehbar.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.